Der Lästigkeitsfaktor
05.03.1998 | AutorIn: Dr. Oliver Tolmein | Recht
Veröffentlicht in: Konkret 03 / 98, S. 32: Das ins Grundgesetz aufgenommene Benachteiligungsverbot für Behinderte ist das Papier wert, auf dem es steht
Es war ein harter Kampf - aber: No pasaran und venceremos! Die Behindertenbewegung hat es schließlich, zuletzt mit der überraschenden Unterstützung des Bundeskanzlers, geschafft. Artikel 3 Absatz 3, der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, wurde ergänzt: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Ein Triumph der radikalen Behinderten, die es nach der Vertreibung von Bundespräsident Karl Carstens von der Eröffnungsveranstaltung für das Uno-Jahr der Behinderten 1981 schließlich doch bis zur staatlich anerkannten diskriminierten Minderheit gebracht hatten - in einer Reihe mit Frauen, Gläubigen und anderen "Rassen". Das ließ sich auch als kleines Stück einer erfreulichen Amerikanisierung dieses Landes deuten, dem die USA in der Vergangenheit eben doch viel zu wenig wie "kolonialistische Eroberer der autochthonen Bevölkerung eines besetzten Landes" (RAF: "Erklärung zur Sache", 1976; Friedensbewegung, Bonner Hofgarten 1983) gegenübergetreten sind.
Allerdings gilt der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes nicht zufällig als besonders komplizierte Rechtsmaterie. Und wenn deutsche Richter an Gleichheit und Benachteiligung denken, fällt ihnen dazu zunächst einmal "Willkür" ein und nicht etwa "Emanzipation". "Willkürlich" darf eine Benachteiligung nämlich nicht sein, aber was ungleich ist, soll im Zweifelsfall auch ungleich behandelt werden. Mit dem, was die US-amerikanische Rechtsprechung, die ja auch nicht gerade den Weg zum Sozialismus ebnet, an Grundsätzen zu Benachteiligungsverboten entwickelt hat, haben die feinsinnigen Grundsätze deutscher Richter wenig zu tun. Das haben Gerichtsentscheidungen aller Instanzen in den letzten Monaten eindrucksvoll vorgeführt.
An der Spitze der Bewegung stand diesmal das Bundesverfassungsgericht, das seit seiner Kruzifix-Entscheidung ängstlich darauf bedacht scheint, keinen Unwillen mehr zu erregen. Wie es im Sommer 1997 "im Namen des Volkes" begründet hat, daß die Sonderbeschulung einer körperbehinderten Schülerin gegen ihren eigenen Willen und gegen den Wunsch der Eltern nicht nur zulässig ist, sondern auch keinerlei Benachteiligung darstellt, zeugt von der argumentativen Phantasie deutscher Juristen. Das Oberlandesgericht Köln hat die Karlsruher Richter allerdings klar ausgestochen: Weltoffen und einfühlsam, wie es sich für den postnazistischen Deutschen vor dem Eintritt ins nächste Jahrtausend gehört, stellte es zwar fest, "daß von dem >verständigen< Durchschnittsmenschen, auf dessen Empfinden es (bei Streitigkeiten um Duldungspflichten) maßgeblich ankommt, im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden (muß)". Aber: "Das Toleranzgebot muß - spätestens - dort enden, wo die Unzumutbarkeit beginnt."
Und weil die Bewohner dieses Landes empfindsame Menschen sind, was sich schon daran zeigt, daß sogar die deutschen Verbrecher sich vornehm zurückhalten, Angst, Schrecken und Unsicherheit erst mit den chinesischen Triaden, tschetschenischen Clans, der Cosa Nostra und der russischen Mafia über uns gekommen sind, sind die Grenzen der Zumutbarkeit rasch erreicht. Zu viele Flüchtlinge - unzumutbar. Zu viele Juden aus Osteuropa - nicht auszuhalten. Und erst die lauten Geräusche von Behinderten ... : "In der warmen Jahreszeit halten sie sich bei schönem Wetter regelmäßig mehrere Stunden im Freien auf. Dann geben sie auch, zwar nicht ständig, aber doch während eines nicht unerheblichen Teils der Zeit Laute von sich, die in der Nachbarschaft deutlich zu hören sind. Diese Lauteinwirkungen braucht der Kläger nicht zu dulden, da sie die Nutzung seines Grundstücks so sehr beeinträchtigen, daß sie unzumutbar sind." Dabei sind die Laute, wie das Gericht einräumt, gar nicht besonders laut. "Bei den Lauten, die die geistig schwer behinderten Heimbewohner von sich geben, ist der Lästigkeitsfaktor besonders hoch. So empfindet auch der verständige Bürger, dessen Haltung gegenüber Behinderten nicht von falschem Wertigkeitsdenken, sondern von Mitmenschlichkeit und Toleranz geprägt ist." Also müssen die Behinderten nicht nur leise sein, sondern auch aufhören, lästig zu sein, was sich am besten dadurch erreichen läßt, daß sie verschwinden. Nicht aus dieser Welt (dazu kommen wir später), aber doch immerhin ins Haus, und dort wird geschwiegen: "a) an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 12:30 Uhr; b) mittwochs und samstags ab 15:30 Uhr, c) an den übrigen Werktagen ab 18:30."
So schön kann Rechtsprechung sein: Während in der Öffentlichkeit (zu Recht) über Monate gestritten wird, ob es einen Verstoß gegen die Menschenwürde darstellt, Straftäter mit einer elektronischen Fußfessel in den Hausarrest zu schicken, statt fußfessellos in den Knast, wird hier wie selbstverständlich einer Gruppe erwachsener Menschen, denen nichts anderes zur Last zu legen ist, als daß sie sich anders verständigen, als es den Richtern lieb ist, nicht nur der Gang ins Freie verwehrt. Ihnen wird aufgetragen, alles zu tun, daß "verständige Durchschnittsmenschen" sich nicht mehr von ihnen belästigt fühlen: "Die Wahl der dazu geeigneten Mittel bleibt dem Betreuungspersonal überlassen." Und die Richter attestieren sich und denen, die die Zwangsmaßnahmen veranlaßt haben, "Toleranz" und "Mitmenschlichkeit".
Hierzulande wird eben nicht nur effizient und voller Engagement gegen "andere" vorgegangen - die Aggression soll auch noch als humanistischer Akt, als tätiges Mitleid verstanden werden. Das ist der deutschenrechtlich zu schützende Rassismus mit menschlichem Antlitz. Die zugrundeliegende Überlegung hat, wenngleich nicht ganz so deutlich in Worte gefaßt, auch die Abschaffung des Asylrechts bewirkt: Die Flüchtlinge hatten wegen Lästigwerdens ihr Grundrecht verwirkt. Und Tag für Tag wird der Rechtsgedanke der Kölner Richter nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch auf der Straße praktisch: Ausländer nerven, Ausländer raus! Oder wenigstens ins Krankenhaus.
Daß diese Haltung allen beschwörenden Worten zum Trotz als Rassismus gedeutet werden muß, ist trotzdem manchen aufgegangen. Und einige haben sich sogar empört. Am Stammtisch. In den Kommentarspalten. Sonstwo. Ein ganzes Bier lang. Manche über 200 Zeilen. Und nicht wenige sogar noch am übernächsten Tag. Und dann gab es wieder Wichtigeres als Laute von Behinderten und deren Unzumutbarkeit. Die Kostendämpfung im Gesundheitswesen z. B.: 200.000 DM Behandlungskosten muß die Solidargemeinschaft aufbringen, wenn ein Kind mit Behinderungen geboren wird. Kosten, die wir lieber sparen würden. Nicht weil wir was gegen Behinderte hätten, aber daß Kinder mit Behinderungen einen "Schaden" darstellen können, der hätte vermieden werden sollen, hat schließlich auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt (siehe KONKRET 2/98). Außerdem: "Pfuscharbeit" darf sich nicht länger lohnen ("Taz").
Also begeben sich die Krankenkassen unter allgemeinem Beifall auf die Suche: Wo ein behindertes Kind ist, ist auch ein Schuldiger, der zur Kasse gebeten werden kann. Ein Gedanke, der schließlich auch im Asylrecht erfolgreich umgesetzt wird: Dort sind es die Fluggesellschaften, die Flüchtlinge abtransportiert haben und dafür zahlen müssen. Hier ist es der Arzt. Es ist die zivile Form der Konfliktlösung. Sie schafft keine national befreiten Zonen. Menschlichen Ballast will sie aber gleichwohl beseitigen. Wenn wir schon nicht ganz unter uns sein können, sollen "die anderen" sich wenigstens bemühen, uns nicht aufzufallen. Allein ihr Dasein ist lästig. Im Namen des Volkes. Und im Vertrauen darauf, daß das Volk es auch weiterhin schon richten wird.
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