Nürnberger Kodex ziemlich vage?

20.02.2002 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Versuche am Menschen

Ein us-amerikanischer Rechtsstreit über Versuche am Menschen

FAZ, 20.Februar 2002: Der us-amerikanische Anwalt Milstein hat innerhalb kürzester Zeit ein halbes Dutzend großer Verfahren gegen Universitätskliniken und Forschungszentren angestrengt, an denen Heilversuche unter unzureichenden Bedingungen gemacht wurden. Milstein sieht, angesichts der Expansion der Biomedizin, die Gefahr, dass Menschen zunehmend zu Objekten einer schwer kontrollierbaren Medizin werden, die er "Nasdaq Medizin" nennt, schnell, erfolgsorientiert und voller Konkurrenz. Er will dagegen erreichen, dass der "Nürnberger Kodex" in den USA als geltendes Recht anerkannt wird.

Bundesrichter H Dale Cook vom Gericht des Nord-Distrikts von Oklahoma ist kein Mann, der großen Worte und er hat auch kein Faible für grundsätzliche Rechtsfragen. Er kennt das us-amerikanische Bundesrecht und fühlt sich vor allem dem Prinzip des Förderalismus verpflichtet. Für einen Richter in den USA heißt das: Grundsätzlich haben die Gesetze des Staates Oklahoma Vorrang vor allem anderen und nur wenn es gar nicht anders geht fühlt er sich bemüßigt selbst aktiv zu werden und Bundesrecht zu sprechen.

Rechtsanwalt Alan Milstein ist Mitglied einer erfolgreichen Sozietät in Pennsylvania und hat sich mit internationalem Computer-Patenrecht einen Namen gemacht. Seitdem er eher zufällig, aber erfolgreich das Mandat der Familie von Jesse Gelsinger, dem ersten Todes-Opfer einer somatischen Gentherapie übernommen hat, hat er sich zum Hoffnungsträger für Geschädigte klinischer Versuche am Menschen entwickelt. Milstein hat innerhalb kürzester Zeit ein halbes Dutzend großer Verfahren gegen Universitätskliniken und Forschungszentren angestrengt. Ihm geht es dabei nicht nur um Schadenersatzansprüche. Er sieht, angesichts der Expansion der Biomedizin, die Gefahr, dass Menschen zunehmend zu Objekten einer schwer kontrollierbaren Medizin werden, die er "Nasdaq Medizin" nennt, schnell, erfolgsorientiert und voller Konkurrenz. Um das Grundsätzliche seines Anliegens zu betonen hat Milstein in seinen jetzt vor Gericht gebrachten Verfahren den 1946 formulierten "Nürnberger Kodex" in die Diskussion gebracht: neben einzelnen Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften hat er den aus dem Nürnberger Kodex abgeleitete "Verstoß gegen das Recht als Mensch mit Würde behandelt zu werden" ins Zentrum seiner Klagen gestellt.

Die erste dieser Klagen wurde jetzt vor dem Gericht des Nord-Distrikts von Oklahoma entschieden. Hier hat Milstein im Namen der Familie Robertson und 16 weiterer Patienten, die in die Versuche einbezogen waren, gegen den Chirurgen Michael McGee geklagt, der an der Klinik des Tulsa Campus der University of Oklahoma mit menschlichen Krebszellen experimentiert hat, die den Versuchspersonen als Serum zur Bekämpfung von Hautkrebs gespritzt wurden. Brisant an dem Verfahren ist, dass Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden, obwohl keiner der Patienten nachhaltige Gesundheitsschäden durch die Versuche erlitten hat. Ausserdem ist in diesem Prozeß - auch das ist eine aufmerksam registrierte Premiere im us-amerikanischen Recht - nicht nur der Arzt, der den klinischen Versuch durchführte, sondern auch das Ethik-Komitee der Klinik verklagt worden, das die Durchführung des Experiments genehmigt hat. McGees Versuchsanordnungen, das ist unstrittig, erfüllte wichtige Anforderungen nicht, die die Bundesbehörden an klinische Versuche stellen. Beispielsweise waren bei der Herstellung des Serums Sicherheitsbestimmungen nicht beachtet worden, aber auch die Aufklärung der Patienten erfolgte nur mangelhaft. Eine kranke Frau wurde trotz ihrer Schwangerschaft in den Versuch einbezogen. Bei den Einwilligungs-Gesprächen wurden die Risiken den Probanden gegenüber systematisch verharmlost.

Richter H. Dale Cook hätte in dem Verfahren eine Möglichkeit gehabt, an die Tradition des Distrikt-Gerichts von Oklahoma anzuknüpfen. Sein Vorgänger Johnson Tal Crawford war nämlich 1946 einer der drei US-Richter, die zum Ärzteprozess nach Nürnberg entsandt worden waren und die dort die 10 ethischen Grundsätze des Nürnberger Kodex formuliert haben, auf die Milstein jetzt, 55 Jahre später, im Verfahren gegen McGee und andere jetzt zurückgreifen wollte. Dass das Verfahren gegen die Verantwortlichen der deutschen Medizinverbrechen im Nationalsozialismus 1947 nicht nur mit dem Urteil, sondern mit der Etablierung allgemeiner ethischer Prinzipien für klinische Versuche am Menschen beendet wurde, war auch eine Reaktion auf Robert Servatius, den mit dem Tu-Quoque-Argument operierenden Verteidiger von Hitlers Begleitarzt Karl Brandt. Servatius hatte im Verfahren auf Strafgefangenen und Insassen psychiatrischer Kliniken verwiesen, die von US-Ärzten zur Teilnahme an gefährlichen medizinischen Experimenten gezwungen worden waren.

Der Nürnberger Kodex, der den Missbrauch von Patienten überall auf der Welt verhindern sollte, ist seitdem von Forschern zwar oft als zu restriktiv kritisiert worden, er bildet gleichwohl die Basis der gegenwärtigen ärztlichen Ethik, in der die Autonomie und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten im Mittelpunkt stehen. Zuletzt hat der Weltärztebund auf seiner 52. Generalversammlung in Edinburgh das darin verankerte Prinzip der Informierten Zustimmung im Rahmen seiner "Helsinki-Erklärung über ethische Prinzipien bei medizinischen Versuchen an Menschen" bestätigt - wenngleich mit der wichtigen Einschränkung, dass auch medizinische Versuche an Menschen möglich sein sollen, die selbst nicht einwilligen können, sofern ihre Betreuer die informierte Zustimmung stellvertretend geben.

Distrikt-Richter Cook ließ sich allerdings nicht überzeugen, dass diese Schutzbestimmungen Eingang ins common law gefunden haben. In seiner Entscheidung bezeichnete er den "Nürnberger Kodex" und die daraus abgeleitete Deklaration des Welt-Ärztebundes als "internationales Recht" - und er ließ keine Zweifel, dass er von "internationalem Recht" wenig hält. Das in diesen ethischen Grundsätzen enthaltene Prinzip, dass Patienten im Rahmen klinischer Versuche "als Menschen mit Würde zu behandeln sind" bezeichnete er lals "äußerst vage Aussage". In dem Anfang Februar veröffentlichten Urteil hat er die Klage der Familie Robertson und anderer Geschädigter deswegen kurzerhand abgewiesen: "Eine angebliche Verletzung internationalen Rechts, wie es im Nürnberger Kodex und in der Helsinki-Deklaration festgeschrieben ist, verleiht keine individuelle Klagebefugnis." Eine Auseinandersetzung mit dem Diskussionsstand in der us-amerikanischen rechtswissenschaftlichen Literatur, die den international verbindlichen ethischen Grundsätzen weitaus mehr Bedeutung beimisst hat sich Richter Cook erspart. Rechtsanwalt Milstein hat auf die schlicht argumentierende Entscheidung mit einer schroffen Stellungnahme reagiert: "Ich denke durchaus, dass Bürger der Vereinigten Staaten ein Recht darauf haben von Forschern nicht wie Meerschweinchen behandelt zu werden."

Milstein will sich mit der Entscheidung nicht zufrieden geben. Er geht in die Revision zum 10. Circuit Court, dem obersten Gericht auf Bundesebene, das auch verpflichtet ist die Anfechtung des Urteils der unteren Instanz anzunehmen. Die nächste Stufe wäre dann der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Bei Forschern und in den Ethik-Komitees, aber auch von den großen Patientenschutz-Organisationen wird das Verfahren mit großer Aufmerksamkeit beobachtet. Sollte Milstein mit seiner Argumentation durchdringen, und sei es auch nur teilweise, kann das in der US-Forschungslandschaft, in der die Regularien derzeit offen und flexibel sind und die Forscher daher erheblichen Freiraum haben, einen erosionsporzeß auslösen. Aber auch wenn Milstein ein günstiger Richterspruch versagt bleibt werfen die Verfahren, die er angestrengt hat, doch ein bezeichnendes Licht auf die Lage in den USA, wo angesichts des allgemeinen Fortschrittsglaubens und eines beträchtlichen Ehrgeizes der Wissenschaftler die ethischen Grundsätze der eigenen Profession leicht nur noch als dekorative Staffage missverstanden werden.

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Weiterführende Links

    Die juristische Argumentation der Kläger (englisch) | http://www.sskrplaw.com/gene/robertson/brief.html
    Nürnberger Ärztekodex | http://www.ippnw.de/20jahre/erklaerungen/nuernbg.htm
    Die Mißerfolge der Gentherapie | http://www.mabuse-verlag.de/zeitschrift/archiv/jg25/mab124c.htm

 

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