Wieder Worte

28.03.2007 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Recht

Sind Menschen im Wachkoma wirklich bewußtlos?

F.A.Z., 28.03.2007, Nr. 74 / Seite 37: Morgen wird der Bundestag darüber beraten, ob die Verbindlichkeit von Patientenvorausverfügungen durch ein Gesetz gesichert werden muss. Ein von Wolfgang Bosbach (CDU) und anderen eingereichter Antrag möchte bewusstlose Patienten besonders behandelt sehen - ihnen soll nicht der Lebensschutz zukommen, den Lebende genießen, sondern nur der von Sterbenden.

Die Geschichte von Terry Wallis ist spektakulär: Neunzehn Jahre nach einem schweren Autounfall meldete sich der nun neununddreißigjährige Mann mit einzelnen Silben zu Wort, heute kann er wieder sprechen. Er sei aus dem "Koma aufgewacht", begeisterten sich Boulevardmedien, wissenschaftliche Journale stellten etwas verhaltener fest, dass hier eine weitgehende Genesung aus dem "Minimal Consciousness State" erfolgt sei - ein medizinisches Syndrom, das allerdings noch gar nicht beschrieben war, als Wallis seinen Unfall hatte. Der langjährige Patient war tatsächlich bis zu seinen überraschenden ersten Worten ein Schwerstpflegefall, dessen Prognose als völlig aussichtslos galt und bei dem eine ganz präzise Diagnose der Hirnschädigung nicht vorgenommen worden war. Dr. James Zini, der medizinische Direktor des Pflegeheims, in dem Terry Wallis all die langen Jahre lebte, brachte die Auffassung der Außenwelt auf den Punkt: "Für mich hatte er einen leeren Blick, reagierte vielleicht auf Schmerzreize, hatte aber keinerlei Bewusstsein von irgendetwas."

Wenn am morgigen Donnerstag der Deutsche Bundestag in seine sogenannte Orientierungsdebatte über Patientenverfügungen eintritt, wird wohl niemand über die Geschichte von Terry Wallis, die vor drei Jahren die Öffentlichkeit bewegt hat, reden. Die Aufregung über dessen plötzliche Rückkehr in die Welt der gezielt miteinander Kommunizierenden hat sich längst gelegt. Es ist mittlerweile keine Sensation mehr, sondern die Geschichte eines Einzelfalls, die seitdem von einem neurowissenschaftlichen Team der Cornell University in New York auf ihre besonderen Umstände hin untersucht wird.

Auch andere Untersuchungen, die ergeben haben, dass Patienten im Wachkoma beim Sehen bekannter Gesichter messbare Hirnaktivitäten zeigten, bei unbekannten Gesichtern oder bloß gesichtsähnlichen Pixelsammlungen dagegen nicht, oder Studien, die dokumentieren konnten, dass Tonbandaufnahmen vertrauter Stimmen Hirnaktivitäten auslösten beziehungsweise die Muskeltonusveränderungen bei dialogischen Reizangeboten nachweisen konnten, werden wohl nicht im Bundestag erörtert werden. Dabei gibt es gute Gründe, im Streit um Patientenverfügungen gerade Einzelfälle wie die Geschichte von Terry Wallis zu erörtern oder sich mit den höchst unzureichend geförderten, wenigen Forschungsvorhaben zu befassen, die Wahrnehmungsfähigkeiten bei vermeintlich "bewusstlosen" Wachkoma-Patienten ausgelotet und die Ergebnisse recht unterschiedlich interpretiert haben.

Diese Studien und einzelnen Geschichten - auf der ganzen Welt sind in den letzten fünfzehn Jahren einige Dutzend ähnliche Fälle bekanntgemacht worden, mal besser, mal weniger gut dokumentiert - weisen darauf hin, dass unser Wissen gerade über extreme neurologische Krankheitszustände und deren Folgen für das betroffene Individuum selbst nach wie vor recht gering ist. Vor allem die Frage, ob beziehungsweise was Menschen mit schwersten Hirnschäden - sei es infolge einer Demenz, sei es wegen eines Traumas oder wegen einer zeitweisen Sauerstoffunterversorgung oder auch auch im Verlauf einer tiefen Sedierung - wahrnehmen, kann beim derzeitigen Forschungsstand auch nicht ansatzweise eindeutig und zuverlässig beantwortet werden. Zwar gibt es einen wissenschaftlichen Hauptstrom, der von der Überzeugung getrieben wird, dass bei Menschen im Wachkoma und mit sehr weit fortgeschrittenen Formen von Demenz keinerlei Bewusstsein und keinerlei Wahrnehmung der Außenwelt mehr vorhanden sei, es gibt aber mittlerweile auch eine Reihe von Studien, die diese Annahme schon in naturwissenschaftlicher Hinsicht in Frage stellen - ganz abgesehen davon, dass "Bewusstsein" oder "Kommunikationsfähigkeit" ja keineswegs feststehende, objektive Konzepte darstellen.

Besondere Brisanz bekommt die Frage nach dem "Bewusstsein" durch die Gesetzesinitiative der fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe um Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), Rene Röspel (SPD), Josef Winkler (Bündnis 90/Die Grünen) und Otto Fricke (FDP), die eine sogenannte Reichweitenbegrenzung für Patientenverfügungen festschreiben möchte: Wünschen und Entscheidungen einer Patientenverfügung, die auf den Abbruch oder die Nichtvornahme lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gerichtet sind, hat der Betreuer nach einem neugeschaffenen § 1901 b BGB Geltung zu verschaffen, wenn das Grundleiden des Betreuten entweder einen unumkehrbar tödlichen Verlauf genommen, also der Sterbeprozess eingesetzt hat, oder "der Betreute ohne Bewusstsein ist und nach ärztlicher Überzeugung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten das Bewusstsein niemals wiedererlangen wird".

Die Reichweitenbegrenzung von Patientenverfügungen dient, so arbeiten die Autoren des Gesetzentwurfes in der Begründung heraus, dem Ausgleich von Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz, denn "in Fällen, in denen das Grundleiden noch keinen irreversiblen tödlichen Verlauf genommen hat, es also um Lebensbeendigung bei Lebenden geht, wiegt die Schutzpflicht des Staates für das Leben schwerer als dort, wo es um das Sterbenlassen von Sterbenden geht". Das soll allerdings für die Gruppe der Menschen mit "unwiederbringlichem Bewusstseinsverlust (langfristig stabiles Wachkoma, schwerste Demenz)" nicht gelten.

Damit würde, zum ersten Mal in der deutschen Gesetzgebung, für eine Gruppe von Menschen, die durch ihre besonders schwere Form der Behinderung charakterisiert wird, der Lebensschutz programmatisch begrenzt. Während es in den Gesetzentwürfen ohne Reichweitenbegrenzung wenigstens prinzipiell den Betroffenen selbst überlassen bleibt, Maß und Grenzen für ihre Patientenverfügungen zu finden, dirigiert in dem wertkonservativ gemeinten Gesetzentwurf von Bosbach und anderen der Gesetzgeber und gibt eine (Ab-)Wertung vor: Das Leben im wie auch immer zu diagnostizierenden Wachkoma und mit wie auch immer zu erfassender schwerster Demenz ist weniger schützens- und eher abkürzenswert als das Leben anderer Lebender.

Die feinsinnige Abstufung, dass bei dieser Patientengruppe eine Beendigung lebenserhaltender Behandlungen zwar aufgrund einer Patientenverfügung, aber nicht allein aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung möglich sein soll, ist angesichts des Begründungszusammenhanges der Gesetzentwurfes nicht mehr überzeugend zu vermitteln. Die so gefasste Reichweitenbegrenzung wird tatsächlich, wenn sie nicht vom Bundesverfassungsgericht wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung kassiert wird, nichts begrenzen: Schließlich sind ja gerade die Diskurse über "Wachkoma" und "schwerste Demenzen" große Angstauslöser, die Menschen motivieren, therapiebegrenzende Patientenverfügungen auch für Krankheiten zu verfassen, die noch eine lange Lebensperspektive offenlassen. So wird diese "Reichweitenbegrenzung" allenfalls die Wirkung des gesetzlichen Instruments "Patientenverfügung" auf das schnellere Ableben von Wachkoma- und Demenzpatienten verstärken.

Vermeintliche Wunder wie im Fall von Terry Wallis werden dann noch seltener zu vermelden sein, weil es kaum Patienten geben wird, die so lange eine Chance haben, ihr Selbst nach einer schweren Hirnschädigung zu konsolidieren, um wieder direkt mit der Außenwelt in Kontakt zu treten. Und auch die Förderung der derzeit, insbesondere in Deutschland, nur wenig vorangetriebenen Forschung über Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeiten von schwersthirngeschädigten Patienten wird nicht intensiviert werden, wenn ein Gesetz den Zusammenhang von "langfristig stabilem Wachkoma" und Bewusstlosigkeit schon bereits vorab verfügt hat.

Weiterführende Links

    Gesetzentwurf von Wolfgangs Bosbach und anderen | http://wobo.de/home/downloads/GE%20Patientenverf%20Endfass.%20%2822.03.07%29.pdf

 

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