Selbstbestimmungsrecht und Einwilligungsfähigkeit

Der Abbruch der künstlichen Ernährung bei Patienten im vegetative state im Rechtsvergleich: Der Kemptener Fall und die Verfahren Cruzan und Bland.

Oliver Tolmein

310 Seiten
Mabuse Verlag
September 2004

Preis: 32,00 EUR

ISBN-Nr.: 3-935964-73-0

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In der aktuellen Debatte um Sterbehilfe
und Patientenautonomie am Lebensende betonen die meisten Autoren, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten gestärkt werden müsse. Diese Studie zeigt am Beispiel der künstlichen Ernährung von Wachkoma-Patienten, dass dieser Ansatz zu kurz greift und sogar fatale Konsequenzen haben kann, weil immer noch diskriminierende Vorstellungen über Behinderung die Debatte über den Abbruch von Behandlungen und das Leben und Sterben in Würde prägen. Gefährlich ist es vor allem, wie die Analyse der US.amerikanischen, englischen und deutschen Rechtsprechung ergibt, wenn Angehörige oder Betreuer auf Basis einer "mutmaßlichen Einwilligung" so entscheiden wie der Betroffene angeblich selbst entscheiden würde.

Vormundschaftsgerichte können die erforderliche Kontrolle, die den Schutz des Lebens auch von Menschen sicherstellen könnte, deren Tod vielen als "Erlösung" erscheint, nicht leisten: Teilweise haben die Richter selbst diskriminierende Vorstellung von Behinderung und gehen deswegen zu schnell von Kommunikationsunfähigkeit und fehlenden Lebensinteressen der Patienten aus, teilweise haben sie unzureichende Möglichkeiten, zu ermitteln, was der Mensch um dessen Leben es geht selbst gewollt haben würde.

Um zu verhindern, dass gerade Schwerstbehinderte, die sich nicht selbst artikulieren können, einer neuen Euthanasie zum Opfer fallen, wird in der Arbeit ein bedürfnisorientierter Entscheidungsstandard, der in solchen kritischen Entscheidungssituationen bei nicht-einwilligungsfähigen Menschen nicht ein abstraktes und nicht mehr zu verwirklichendes Selbstbestimmungsrecht, sondern eine umfassende Analyse der Bedürfnisse des Menschen zur Grundlage macht.

In der Arbeit werden die Empfehlungen der "Kutzer-Kommission" des Bundesjustizministeriums und die Entscheidung des 12. Zivilsenats des BGH zu Sterbehilfe einbezogen und kritisch diskutiert.