Anmerkung zur Entscheidung des Amtsgerichts München 722 UR III 302/00, FamRZ 2002, 955
12.05.2002 | AutorIn: Dr. Oliver Tolmein | Aufsätze
FamRZ (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht) 2002, Seiten 957-958
Der Beitrag kritisiert die Entscheidung des Amtsgerichts München einem Hermaphroditen, der im Geburtsbuch erst als Junge, dann als Mädchen eingetragen wurde, heute seine Eintragung als Hermaphrodit zu verweigern. Die Grundrechte eines Menschen werden verletzt, wenn ihm versagt wird, ihn so anzuerkennen, wer oder wie er ist - in diesem Fall eben ein Hermaphrodit, der weder Mann noch Frau ist.
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