"Befruchtender" Rechtsstreit um Eizellen

12.05.2010 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Aufsätze

Neue Juristische Wochenschrift 2010, Heft 22, S. 13-14

Eine Klinik muss Eizellen, die mit dem Samen eines später verstorbenen Mannes "imprägniert" worden sind, an die Frau zurückgeben, von der sie stammen. Das hat das OLG Rostock entschieden (Urteil vom 7. Mai 2010, Az.: 7 U 67/09). Oliver Tolmein kommentiert in der NJW die Entscheidung und stellt sie in den biopolitischen Zusammenhang.

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