Tödliches Mitleid - Kritische Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes im "Kemptener Fall", NJW (Neue Juristische Wochenschrift) 1995, Seite 204

12.05.1995 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Aufsätze

KJ (Kritische Justiz) 1996, Seiten 510-524

Eine ausführliche Besprechung von BGH, 1994-09-13, 1 StR 357/94, NJW 1995, 204 (Kemptener Fall). In dem Text wird untersucht, inwieweit den Betreuern eines lebensgefährlich Erkrankten eine Pflicht zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes obliegt, und wie die aktive Tötung (StGB § 212) von der Sterbehilfe unterschieden werden kann. Ausführlich geht es um die Voraussetzungen der mutmaßlichen Einwilligung eines Kranken in den Behandlungsabbruch. Dabei wird hervorgehoben, dass die mutmaßliche Einwilligung des Kranken - in einer Grenzsituation - gerade nicht als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts gewertet werden kann.

 

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