Sieg noch vor dem Start

07.04.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Kultur

Das Oberste Sportschiedsgericht in Lausanne hebt die diskriminierende Entscheidung der IAAF auf

F.A.Z. 26. Mai 2008

Die von Oskar Pistorius beim Internationalen Sportschiedsgerichthof (CAS) in Lausanne eingezahlten 500 Euro Gerichtsgebühren erhält der südafrikanische Spitzensportler nicht zurück. Das Schiedsurteil, das er in der zwei Tage währenden Verhandlung erstritten hat, wird ihm das allerdings wert sein - und das nicht nur, weil der auf zwei Karbonprothesen laufende Sprinter bei den Olympischen Spielen in Peking nun gegen die Weltelite der nichtbehinderten Läufer antreten darf, wenn er die Qualifikationszeit noch schafft.

Die Entscheidung des Sport-Schiedsgerichts arbeitet präzise heraus, wie die IAAF versucht hat den Werdegang des behinderten Ausnahmesportlers zu behindern. Das beginnt mit der Regel 144.2(e), gegen die er durch den Einsatz seiner Prothesen verstoßen haben soll. Die Vorschrift, die den Gebrauch „jeder technischen Vorrichtung“ verbietet, die einem Sportler Vorteile vor anderen Athleten verschafft wurde am 26. März 2007 beschlossen: Kurz zuvor hatte Pistorius bei den südafrikanischen Meisterschaften über 400 Meter einen zweiten Platz belegt, danach hatte er eine Einladung zum Norwich Union Glasgow Grand Prix erhalten. Nach Auffassung des Sportschiedsgerichtshofes spricht viel dafür, dass die Regel 144.2(e), mit Blick auf Oskar Pistorius‘ große Erfolge formuliert worden war und dass ihre Verabschiedung der Startschuss für eine Entwicklung war, die schließlich zum Laufverbot für ihn führte. Der Schiedsgerichtshof entkleidet auch das in den Medien viel beachtete Gutachten der Kölner Sporthochschule über die angeblichen Vorteile, die sich Pistorius durch eine Prothesen verschafft haben könnte, eines Gutteils seiner Beweiskraft. Der Auftrag, den das IAAF Professor Brüggemann erteilt hatte, war nämlich mit Bedacht begrenzt: Er sollte nicht umfassend prüfen, welche Vor- und Nachteile Pistorius durch seine Prothesen gegenüber Läufern ohne Prothesen hat, Brüggemann sollte die Phase von Pistorius´ Sprint untersuchen, in der dieser bereits voll beschleunigt hatte. Das Sportschiedsgericht ist überzeugt, dass die Offiziellen des IAAF wussten, dass Pistorius wegen seiner Prothesen gerade beim Starten und Beschleunigen erhebliche Probleme hatte. Damit, so das Resumee der Schiedsrichter, konnte die Kölner Studie aber keine zuverlässige Aussage mehr darüber machen, ob Pistorius durch seine Prothesen aufs Ganze gesehen einen Vorteil gegenüber nichtbehinderten Sprintern hat. Angesichts der komplexen biomechanischen Zusammenhänge und der derzeit noch begrenzten Kenntnisse der Sportwissenschaft, wäre dies nach Auffassung der Kammer, deren Schiedsspruch alle Beteiligten anerkennen, derzeit aber ohnehin kaum möglich.

Während die Entscheidung aus Lausanne von Behindertensportlern und Behindertenverbänden einhellig begrüßt wurde, weil sie behinderten Leistungssportlern Chancen auf Teilhab eröffnet und die Paralympics zu einer, aber nicht der einzigen Möglichkeit für behinderte Sportler Wettkampferfolge zu erzielen, macht, dominiert in den veröffentlichten Stellungnahmen nichtbehinderter Kommentatoren Skepsis: Hochleistungsfähige Prothesenträger stehen für sie unter Cyborg-Verdacht, dabei blenden sie, was nach der gründlichen Beweisaufnahme des Lausanner Schiedsgerichts das eigentlich bedeutsame am Umgang der offiziellen Sportwelt mit Oscar Pistorius war: Hier hat ein internationaler Dachverband gezielt versucht, einem Sportler wegen seiner Prothesen die Teilnahme an Sportveranstaltungen zu versagen. Im Fall Pistorius geht es nicht um Techno-Doping, sondern um Fairness und Teilhabemöglichkeiten.

Weiterführende Links

    Sportschiedsgerichtshof (CAS) | http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Sportgerichtshof
    IAAF über das Urteil | http://www.iaaf.org/aboutiaaf/news/newsid=44917.html
    Pistorius gehört zum Team Ossur | http://www.ossur.com/?PageID=3364

 

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