Endsieg über die RAF?

12.07.1990 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | RAF

Veröffentlicht in: Konkret 07 / 90, S. 28: Nach den Verhaftungen in der DDR hat Groß-Deutschland einen gemeinsamen Volksfeind: Stasi-RAF. Die bundesdeutschen Krisenstäbler wollen sich für den Deutschen Herbst 1977 rächen, die Linksliberalen sehen das "RAF-Problem" gelöst. Von der Lösung der Imperialismus-Frage redet keiner (mehr)

Anfang Mai, als der 3. Senat des Bundesgerichtshofes das Urteil gegen Ingrid Strobl kassierte, sahen die Links- und Nationalliberalen in "Tageszeitung" und "Stern" den autoritären deutschen Sicherheitsstaat, verkörpert durch Generalbundesanwalt Rebmann, schon fast am Boden: Hatte die Bundesanwaltschaft nicht auch in den Wochen und Monaten zuvor in den Verfahren gegen Uli Winterhalter, Rudolf Hartung und Thomas Kilpper ihr Ziel, eine Verurteilung nach Paragraph 129a, verfehlt? "Das Ende einer Ära exzessiver Strafverfolgung gegen mutmaßliche Terror-Anhänger" zeichne sich ab, hieß es im Deutschland-Magazin "Der Spiegel". Im linksradikalen Spektrum übten sich manche in Zweckoptimismus: "Ingrid Strobl ist draussen! Wie kriegen wir die nächsten raus?!".

Glaube und Hoffnung währten keinen Monat: Die kurz aufeinanderfolgenden Verhaftungen von Susanne Albrecht, Inge Viett, Ekkehard von Seckendorf-Gudent, Monika Helbing, Werner Lotze und Sigrid Sternebeck in der DDR haben, mitten im Juni, daran erinnert, wie frostig das Klima für die militante Linke auch bei "normaler Strafverfolgung" ist, wenn die Fahnder erstmal eine Spur "mutmaßlicher Terror-Anhänger" gefunden haben.

Lauter als die kritischen Töne gegen den zur Allzweckwaffe der politischen Justiz entwickelten 129a jemals waren, schrill und aggressiv wie lange nicht mehr, feierten die Medien den großdeutschen Fahndungserfolg nach den Festnahmen von Inge Viett und Susanne Albrecht - so als seien nicht zwei unbewaffnete Frauen, die seit Jahren an keinem Anschlag mehr beteiligt waren, sondern wild um sich feuernde Attentäter kurz vor einer Großaktion eingeknastet worden: "Terror-Nest DDR", "Teuflische Verbindungen zwischen Stasi und RAF aufgedeckt", "Die alte SED-Führung schreckte nicht einmal davor zurück, sich abgetauchter RAF-Terroristen zu bedienen, wenn es darum ging, die Bundesrepublik zu destabilisieren".

Während der Anschlag auf den Deutsche Bank-Chef Herrhausen schon nach wenigen Tagen keinen Kommentator mehr zu einer, auch nur formal empörten Zeile bewegen konnte, schreiben sich die Staatsschutz-Berichterstatter in Springer-Presse und "Spiegel", öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und "Frankfurter Allgemeine Zeitung", "Morgenpost" und "Bild" jetzt mit jeder neuen Verhaftung gegen das "Kartell des Todes" mehr in Rage.

Es geht dabei nicht, wie sich bei der Verfolgung von illegalen Militanten formal erläutern ließe, um Staats-Schutz - der Staat ist in dieser Phase außerordentlicher Aggression nicht einmal scheinbar bedroht, und schon gar nicht durch die jetzt Verhafteten, die den bewaffneten Kampf vor Jahren aufgegeben haben. Die Restauration Großdeutschlands liefert die Gelegenheit und den passenden Anlaß, Rache an denen zu nehmen, die mit dem "Konzept Stadtguerilla" die BRD zwar nie in ernsthafte Bedrängnis bringen, aber für ein paar Jahre doch immer mal wieder empfindlich treffen konnten - zuletzt 1977: Die RAF hatte zwar ihre ursprünglichen sozialrevolutionären Ansätze und die auf Unterstützung des antiimperialistischen Befreiungskampfes vor allem in Vietnam ausgerichteten Aktionen bereits aufgegeben, legale und illegale Linke hatten sich längst weit voneinander entfernt, aber auch bei der auf die Befreiung der Gefangenen zielenden, großangelegten Aktion "Big-Money" konnte sich die RAF eines, im Vergleich zu heute, erheblichen Maßes an Sympathie sicher sein: Deswegen erwies sie sich mit dem Attentat auf Generalbundesanwalt Buback, der fehlgeschlagenen Entführung des Bankiers Ponto und vor allem mit der geglückten, aber erfolglosen Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Schleyer für die BRD-Regierung nicht nur als polizeiliches, sondern auch als politisches Problem. Die Einrichtung des Krisenstabes, das Kontaktsperregesetz und die Gleichschaltung der Medien zeigten, wie weit die politische Führung zu gehen bereit war, um diese innenpolitische Auseinandersetzung zu beenden - und sie erklären den Haß, der die veröffentlichte Meinung sofort nach der Verhaftung von Viett und Albrecht formierte.

"Dreizehn Jahre danach tut sich die Chance auf, die Wahrheit über den Deutschen Herbst 1977 herauszufinden, weil es einen deutschen Herbst 1989 gab", kommentierte die mogadischuliberale "Zeit", das Sprachrohr des damaligen Kanzlerdiktators, Helmut Schmidt, erfreut die Verhaftung Susanne Albrechts. Den Herrschenden kann jetzt, kurz bevor sie aus dem "Modell Deutschland" Europas Führermacht machen, gelingen, was die Linke auf absehbare Zeit nicht schaffen wird: Den "Deutschen Herbst", mit dem alle jetzt Verhafteten in Verbindung gebracht werden, für sich endgültig zum Abschluß bringen und damit die letzten Rechnungen zu begleichen, um vollends befreit von der eigenen Geschichte neue Verbrechen in Angriff nehmen zu können. Von denen, die die Notwendigkeit des bewaffneten Kampfes in der Bundesrepublik theoretisch begründet haben, sind die meisten tot: Auf der Flucht und im Knast erschossen, erhängt oder bei Hungerstreiks zu Tode behandelt. Von denen, die versucht haben, ihre Genossen und Genossinnen vor diesem Schicksal zu bewahren und aus dem Knast zu holen, sind etliche seit Jahren selber unter entwürdigenden und zerstörerischen Bedingungen in den Hochsicherheits-Trakten eingesperrt. Jetzt folgen fast alle anderen nach.

Indem die BRD-Justiz jetzt Militante, die alle schon 1977 in der Illegalität waren, in ihre Gewalt bekommen hat, zerstört sie die Hoffnung, es gebe zwischen einem Leben in der Illegalität und dem Leben im Knast einen dritten Weg. "für die, die weggingen, suchten wir einen zusammenhang, der mehr ist, als sicheres versteck, der vielmehr leben und perspektive wird. die lösung wurde eine gute sache. sie war deshalb möglich, weil solidarität und verantwortlichkeit in der gruppe (und ihre politischen verbindungen) über persönliche und politische widersprüche um die weiterführung des kampfes hier nach 77 rausgetragen haben", schrieben zehn Gefangene aus der RAF im August 1988 in der Auseinandersetzung mit dem Aussteiger Peter Jürgen Boock (KONKRET 10/88).

Natürlich war es falsch, daß RAF und das Ministerium für Staatssicherheit der DDR "die lösung" für die Genossinnen und Genossen als geheimdienstliches Projekt im Verborgenen gesucht haben, anstatt die DDR ganz offen als ein Land zu benennen, das Illegalen die Chance gibt, ihren bewaffneten Kampf zu beenden, ohne in Isolationshaft gesteckt und dort psychisch (und physisch) mißhandelt zu werden. Das hätte auch die Möglichkeit einer offeneren Diskussion über Mittel und Zielsetzung aller Fraktionen der Linken eröffnet, über Erfahrungen im bewaffneten Kampf, Gründe diesen aufzugeben oder weiterzuführen - eine Auseinandersetzung, die jetzt auch mit diesen sechs wieder nur zwischen drinnen und draußen, über kontrollierte Post und Halbstundenbesuche entwickelt werden kann; den Denunzianten wäre heute die Möglichkeit zur Denunziation und der BRD die Chance zur nationalen und internationalen Stimmungsmache genommen worden: Das Bekenntnis der DDR, politisch radikalen Oppositionellen eines imperialistischen Staates Asyl zu gewähren, hätte dem anklägerischen Gestus der Verantwortlichen für Stammheim viel an Wirkung genommen.

Ob klandestin oder offen: Für eine Guerilla ist die Möglichkeit sich zurückzuziehen, den eigenen Aktiven einen Ausstieg ohne Verrat zu ermöglichen, von erheblicher Bedeutung. Nur wer ein Rückzugsgebiet hat kann reflektieren, ob und wie der Kampf weiterzuführen ist oder einzustellen, wenn man ihn sinnvoll nicht mehr glaubt weiterführen zu können - ohne sich dem Regime, gegen das man mit guten Gründen gekämpft hat, auszuliefern und damit dessen Triumph zu besiegeln. Die DDR ist nicht deswegen zu loben, weil sie, wie die "TAZ" meint, die die RAF anscheinend nur noch aus der Fahndungsperspektive des Staatsschutzes wahrnimmt, "das RAF-Problem effektiver löst als alle Hochsicherheitstrakte der Bundesrepublik zusammen", sondern weil sie aus der Erkenntnis heraus gehandelt hat, daß es bei allen auch grundsätzlichen Differenzen zur westdeutschen Guerilla nicht um ein "RAF-Problem" ging, das "gelöst" werden mußte, sondern um ein "Imperialismus-Problem". Die DDR hat ermöglicht, was wir in der Bundesrepublik nicht durchsetzen konnten: Daß Leute den bewaffneten Kampf in Westeuropa aufgeben, ohne dem Antiimperialismus eine Absage zu erteilen, sich von den Mitteln der RAF zu verabschieden, ohne ihre Ziele aus den Augen zu verlieren, die Taktik zu ändern, ohne die Strategie umzukehren.

Die BRD-Führung hat andere Interessen - und daß Kurt Rebmann sie nicht mehr realisieren darf, ist der einzige, sehr schwache Trost: Hochsicherheits-Trakt und Kronzeugen-Regelung, zu deren Anwendung die Hobby-Staatsschützer in den Medien raten, wollen die Menschen, die in den Widerstand gegangen sind, brechen: psychisch und/oder physisch. "'die zeit' proudly presents. und im 'spiegel': 'weizsäcker interessiert sich für den fall'. die großen medienkampagnen - das ist die verwertung des zertretenen, reuigen ex-militanten, exemplarische befriedung als treibstoff für die expandierende weltgeltung des neuen deutschen imperialismus", heißt es in dem Papier von 1988 zu Boock - und es steht zu befürchten, daß die Genossen und Genossinnen hellsichtiger waren, als sie selber es wissen konnten.

Peter Jürgen Boock, der weiß, wie mies die BRD Ex-Militante behandelt, die niemanden verraten wollen, meldet sich wieder pünktlich in den bundesdeutschen Medien zu Wort und klärt uns über den "Fall Albrecht" auf, noch bevor die Gefangengenommene selber auch nur die Chance hatte, eine Stellungnahme abzugeben oder sich zu verhalten. Seine Version liefert die Stichworte für die Kampagne gegen die RAF und die jetzt Eingeknasteten, die uns variiert die nächsten Monate begleiten werden: Die RAF - ein Terrorclub von Führern und Verführten. Susanne Albrecht sei bei Aktionen "regelrecht verheizt worden. Sie ist regelrecht gezwungen worden. Das war gehirnwäschemäßig. Tagelang haben mehrere auf sie eingeredet; danach war sie so fertig, daß sie für nichts mehr zu gebrauchen war".

Das BKA dankt. In der Wahl der Mittel, die so als aussagewillig Präsentierte zum Sprechen zu bringen und zu brechen, wird es nicht zimperlich sein. "Die Zeit", sicherlich bestens informiert, hat entsprechende Andeutungen bereits gemacht: "Von Susanne Albrecht allerdings versprechen sich die Fahnder mehr Kooperation. Sie verweisen darauf, daß Susanne Albrecht schon vor zehn Jahren ausstieg, daß sie eine 'relativ ruhige Existenz' suchte, und dies in Deutschland, daß sie verheiratet und Mutter eines siebenjährigen Kindes ist. Sie hat anscheinend schon zu reden begonnen, weil sie hofft, so die BKA-Ermittler, nicht allzulange von ihrem Kind getrennt zu werden" - über etwaige Aussagen Albrechts sagt das erstmal wenig (daß der Staat desinformiert, wo er kann, ist bekannt), es sagt allerdings einiges über die Erpressungstaktik, die BKA und Bundesanwaltschaft bereits entworfen haben.

Sie werden wohl die Chance bekommen, sie am lebenden Subjekt auszuprobieren. Zwar gibt es zwischen der BRD und der DDR kein Auslieferungsabkommen und es gibt keinen international bindenden Vertrag, der die DDR juristisch zwingen könnte, die verhafteten neun, die ja außerdem Staatsbürger der DDR sind, den BRD-Behörden zu übergeben. Der rechtsfreie Raum wird aber politisch gefüllt werden - keine Regelung zu haben, macht jede Regelung möglich: auch die, daß die Gefangenen hier nach dem einzigartigen 129a, zu dem es auch im DDR-Strafrecht kein Pendant gibt, angeklagt werden können. Effizient daran ist, daß sich gleichzeitig der Haß des einigen Volkes austoben kann, und ein Exempel statuiert wird, das anderen das Maul stopfen soll. Im Deutschen Herbst wurden der Linken die Instrumente gezeigt, jetzt werden wir daran erinnert, daß es sie gibt. Rasterfahndung in der DDR, durch Groß-Deutschland reisen BKA-Teams und halten Pressekonferenzen ab: "Wie erkennen Sie Terroristen." Der mißtrauische Blick wird wieder einstudiert. Der Volksfeind trägt heute, ganz modern, einen Doppelnamen: Stasi-RAF. Das stimuliert das ganze deutsche Volk.

Als "Staatsterrorismus" hat ausgerechnet die Bundesregierung, die gute Kontakte zu lateinamerikanischen Diktaturen wie nach Südafrika hält, die Unterstützung des MfS für die RAF-Kader, die wieder legal leben wollten, bezeichnet. Es sei davon auszugehen, behaupten SPD, FDP, CDU und CSU, daß die DDR als Operationsbasis für Anschläge in der BRD gedient habe. Als besonders phantasievoll erweist sich Bundesinnenminister Schäuble, der befürchtet, daß RAF-Aktive und Stasi-Agenten künftig gemeinsam im Untergrund Aktionen durchführen könnten. Der Zweck, zu dem derartige Spekulationen in die gesamtdeutsche Öffentlichkeit gebracht werden, ist so klar wie die Indizien dürftig: Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Boeden, hat die jahrelange Erfolglosigkeit der bundesdeutschen Fahnder damit erklärt, daß bei den nach 1982 erfolgten RAF-Aktionen, anders als früher, keine eindeutig einzelnen Personen zuzuordnenden Beweise gefunden wurden, also nur noch die Tätergruppe, aber nicht mehr einzelne Täter zu identifizieren seien. Daß Ekkehard von Seckendorf-Gudent 1984 seinen Arbeitsplatz in der DDR verlassen hat, um eine Würzburger Bank auszurauben, ist also ebenso spekulativ wie die Unterstellung, daß Werner Lotze 1985 aus seiner Rolle als Familienvater in Cottbus geschlüpft ist um den MTU-Vorstandsvorsitzenden Zimmermann zu erschießen.

Schlimme Folgen kann der spektakulärste Sieg, den "das Volk" über die alten Kader der RAF erringt, auch in den derzeit laufenden 129a-Verfahren haben. Bestand bisher die Aussicht, an Erfahrungen aus dem Strobl-Prozeß anknüpfend, die Richter zum Beispiel im Düsseldorfer PKK-Verfahren oder im Stammheimer-Revisionsverfahren gegen Luitgard Hornstein (siehe Kasten) durch öffentliche Aufmerksamkeit unter Druck zu setzen, die mit einem positiven Verständnis von Rechtsstaatlichkeit kaum in Übereinstimmung zu bringenden, weniger als dürftig belegten Anklagen abzuweisen, besteht jetzt angesichts der aktuell entfachten Stimmung die Gefahr, daß substantielle Kritik sich den Interessen des Staatsschutzes unterordnet. Vor der Volksgemeinschaft sind alle Staatskritiker gleich.

Dagegen läßt sich wohl nur etwas unternehmen, wenn ähnlich wie 1978/79, als es darum ging, die Auslieferung der nach jahrelangem getarntem Leben aufgeflogenen Astrid Proll aus England und ihre Verurteilung in der BRD zu verhindern, die zersplitterte Linke in der BRD die Bereitschaft entwickelt, den historischen Fixpunkt, von dem aus wir so unterschiedliche Wege gegangen sind, wieder in den Blick zu nehmen. "Keine Opfer, keine Märtyrer" heißt das Einleitungskapitel der Broschüre, die am Anfang der Kampagne zur "Verhinderung der Auslieferung von Astrid Proll" veröffentlicht wurde und die heute wieder höchst aktuell ist: "Die Widersprüchlichkeit von Astrids Geschichte erlaubt es uns eben gerade nicht, nur Teile davon zu vereinnahmen - sei es nur ihre Frauengeschichte oder auch nur ihre Guerillageschichte".

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Staatsschutz-Märchen

In Stuttgart läuft zur Zeit das Revisionsverfahren gegen Luitgard Hornstein - eine ebenso unendliche wie unglaubliche Geschichte.

Der Prozeß gegen Luitgard Hornstein liefert mehr Stoff für eine der geduldigen, sich in zahllosen Seitenpfaden und Irrwegen verlierenden, immer aber am Kampf des Guten gegen das Böse interessierten Erzählerinnen, als für einen Justizberichterstatter. Er hat in Teilen den Charakter einer unendlichen Geschichte, die nicht von Logik und Entwicklung lebt, sondern von der beharrlichen Variation des schon immer Dagewesenen. Deswegen ist der heimliche Held des Verfahrens auch nicht die Angeklagte, sondern der Schriftgutachter Hans Ockelmann. Ohne diesen älteren Selfmademan aus Hamburg, der keine Fortbildungsveranstaltungen besucht und Intuition und Willensstärke allemal wissenschaftlich anerkannter Methodik vorzieht, gäbe es kein Revisionsverfahren gegen Luitgard Hornstein, keine rechtskräftigen Urteile gegen Christian Kluth, Andrea Sievering und Rico Prauss - kurz: keine "RAF in der Kiefernstrasse". Um zu zeigen, wie Ockelmann, eine Art Tintengeist aus der Wunderlampe, der Bundesanwaltschaft aus argen Beweisnöten und zur Entdeckung einer ganzen "Kämpfenden Einheit" verhalf, bedarf es einer Rückblende ins Jahr 1986.

1986 wurden Christian Kluth und Luitgard Hornstein eingeknastet, weil sie mit der per Haftbefehl gesuchten Eva Haule am 2. August 1986 beim Eisessen erwischt und verhaftet worden waren. Gemeinsames Eisessen mit einer Illegalen - das reichte der Bundesanwaltschaft und dem Untersuchungsrichter als Beweis für eine "mitgliedschaftliche Betätigung in der RAF" aus, war ihnen aber noch nicht Fahndungserfolg genug. Sie suchten eine Verbindung zwischen den Verhafteten und dem am 25. Juli 1986 erfolgten Anschlag auf ein Dornier-Werk am Bodensee.

Ein bei Kluth gefundener Zettel, auf dem handschriftlich eine antiimperialistische Parole notiert war, die auch im Bekennerschreiben zu dem Anschlag auf Dornier auftauchte, machte die Ermittler hoffnungsfroh. Ein erstes Gutachten von BKA-Schriftsachverständigen wurde eingeholt: Als mutmaßlicher Schreiber der Parole wurde Rico Prauss identifiziert - es paßte gut ins Bild der Fahnder, daß er mit Luitgard Hornstein befreundet war.

Kurz darauf ließ die Bundesanwaltschaft ein zweites Gutachten der BKA-Schriftsachverständigen einholen: Könnte eine der in die aktuellen Ermittlungen einbezogenen Personen die Bekennerschreiben, die zum Dornier-Anschlag versandt wurden, handschriftlich adressiert haben? Die BKA-Gutachterin Wagner meinte: "Möglicherweise ist Andrea Sievering (die Freundin Christian Kluths) die Schrifturheberin." Möglicherweise heißt in der Terminologie von Sachverständigen: wahrscheinlich nicht. (Auf einer sechsstufigen Skala, die von "nicht entscheidbar" bis "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" reicht, ist "möglicherweise" die zweitniedrigste Qualifizierung.)

Im April 1987 zog der BKA-Sachbearbeiter, der die Ermittlungen zum Dornier-Anschlag leitete, die Konsequenzen aus den dürftigen Indizien und den kaum aussagekräftigen Schriftgutachten: Er schrieb einen abschließenden Vermerk, in dem auf 70 Seiten erläutert wurde, daß ein konkreter Tatverdacht gegen bestimmte Personen nicht bestehe. Die Anklage gegen die einsitzenden Kluth und Hornstein stützte sich also im wesentlichen auf das gemeinsame Eisessen und warf den beiden "Mitgliedschaft in der RAF" vor, Sievering und Prauss konnten relativ unbehelligt weiter draußen leben.

Seitdem hat sich am Ermittlungsstand nichts geändert. Es sind keine weiteren Indizien aufgetaucht und keine Beweisstücke verschwunden - neu ist, wie Luitgard Hornsteins Verteidiger in einem Beweisantrag resigniert festgestellt haben, nur der Schriftgutachter, Herr Ockelmann: "Erst nachdem das Verfahren insoweit nahezu abgeschlossen war, gelangte es offensichtlich zur Kenntnis der Bundesanwaltschaft, daß es in Hamburg einen Schriftgutachter gäbe, der in der Lage war, jedes gewünschte Ergebnis zu produzieren."

Am 3.12.1987 bekam Herr Ockelmann den Auftrag, zu begutachten, ob Andrea Sievering nicht doch die Briefumschläge der Dornier-Bekennerschreiben adressiert habe. Noch vor Heiligabend flatterte das Ergebnis in Karlsruhe auf den Tisch: Während das BKA prinzipiell nur bereit ist, eine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit zu konstatieren", räumte Ockelmann in diesem speziellen Fall jeden Zweifel aus. Mit hundertprozentiger Sicherheit steht demnach fest, was die BKA-Gutachterin Wagner für eher unwahrscheinlich hielt: Andrea Sievering hat die Bekenner-Briefumschläge beschriftet. Prompt wurde sie, zusammen mit Rico Prauss, inhaftiert. Für den Aktenvermerk des BKA-Sachbearbeiters interessierte sich nur noch die Verteidigung.

Im April 1988 wurde mithilfe der gleichen Indizien, die vorher selbst nach Ansicht der Fahnder keinen konkreten Tatverdacht gegen bestimmte Personen aufkommen ließen, eine schlüssige Beweislage gegen Sievering, Prauss und Kluth konstruiert. Alle drei wurden wegen Teilnahme am Dornier-Anschlag zu Haftstrafen von neun und zehn Jahren verurteilt. Luitgard Hornstein hat es lediglich formalrechtlichen Erwägungen des Stammheimer Oberlandesgerichts zu verdanken, daß sie nicht wegen des Dornier-Anschlags, sondern "nur" wegen mitgliedschaftlichen Eisessens verurteilt wurde.

Diese formalrechtlichen Bedenken des OLG Stuttgart mochten die Richter des 3. Senats beim Bundesgerichtshof nicht teilen. Sie verwiesen das Hornstein-Verfahren nach Stammheim zurück, damit auch diese Angeklagte wegen des Dornier-Anschlages zur Rechenschaft gezogen werde: "Aus dem Inhalt der Anklage ergibt sich, daß mit ihr dem Oberlandesgericht als Lebenssachverhalt Handlungen der Angeklagten Hornstein zur Prüfung und Aburteilung unterbreitet worden sind, die falls diese Angeklagte an dem Explosionsverbrechen zum Nachteil der Firma Dornier beteiligt war, als Ausführung dieses Verbrechens bewertet werden können."

Das Revisionsurteil des BGH datiert vom 8. November 1989. Knapp zwei Wochen später wird der Schriftsachverständige Ockelmann, der mittlerweile zum Lieblingsgutachter der Bundesanwaltschaft avancierte, im Prozeß gegen Rolf Hartung, dem ebenfalls Beteiligung am Dornier-Anschlag unterstellt wird, weil er einen nach dem Anschlag gefundenen "Warnhinweis" geschrieben haben soll, vollständig demontiert. Hartungs Verteidigern gelang, was die Verteidiger von Sievering, Kluth, Prauss und Hornstein nicht durchzusetzen vermochten: Daß ein Obergutachter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg die unterschiedlichen Ergebnisse von Ockelmann und BKA bewerten sollte. Der Befund des Obergutachters Nissen war eindeutig: Ockelmanns Gutachten sei "im Ergebnis falsch", die verwendete Methodik unwissenschaftlich.

Hartung wurde aus der Haft entlassen und enthielt Haftentschädigung. Die Urteile gegen Sievering, Prauss und Kluth, die, siehe oben, ohne das Gutachten Ockelmanns nicht zustande gekommen wären, sind aber rechtskräftig - und auch das Revisionsverfahren gegen Luitgard Hornstein wegen ihrer angeblichen Beteiligung am Dornier-Anschlag, die ebenfalls nur durch Ockelmanns Tätigkeit unterstellt werden konnte, wurde am 8. Mai 1990 aufgenommen. "Offensichtlich stellt es sich jetzt für die Bundesanwaltschaft so dar, daß man Ockelmann zwar gebraucht hat, um überhaupt die 'Tätergruppe Dornier' konstruieren zu können, daß man ihn aber jetzt, wo er mit seinen Methoden offensichtlich entlarvt ist, auch nicht mehr braucht, da die Gruppe, einmal erstellt, sozusagen ein Selbstläufer wird", kommentieren Hornsteins Verteidiger den Gang der Dinge. Sie fordern deswegen die sofortige Freilassung ihrer seit vier Jahren inhaftierten Mandantin. Kollegen von ihnen verlangen die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Prauss, Sievering und Kluth.

Die Chancen? Sie stehen schlecht. Märchen, zumal solche, die im real existierenden Rechtsstaat BRD von der Bundesanwaltschaft erdacht werden, enden selten gut.

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