Der Primat der Politik und das Recht

23.04.2002 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Internationales Recht

Ein Münchner Streit über den Internationalen Strafgerichtshof

Frankfurter Allgemeine Zeitung 23. April 2002: Auf Einladung des Münchner Goethe-Forums diskutierten deutsche und us-amerikanische Juristen über den ständigen Internationalen Strafgerichtshof. Umstritten war vor allem wer das Gute über die Menschen bringen kann: Richter oder Generäle.

Von "broken hearts" war vorgestern im Goethe-Forum in München oft die Rede, und auch die Beteuerung von Freundschaften erfolgte so oft, daß klar wurde: Es ging nicht nur, wie der Titel der Veranstaltung verhieß, um "Transatlantische Irritationen", sondern um die Neuordnung einer in die Jahre gekommenen Beziehung. Angetreten waren die Juristin Ruth Wegdwood aus den Vereinigten Staaten und zwei deutsche Kontrahenten, die Rechtswissenschaftler Kai Ambos und Bruno Simma. Auf Einladung des Goethe-Instituts sollten sie über den ständigen Internationalen Strafgerichtshof und Fragen der Terrorismusbekämpfung diskutieren. Eingeleitet wurde die dreistündige Veranstaltung von der neuen Präsidentin des Goethe-Instituts, Jutta Limbach, der das Thema so verfänglich schien, daß sie sich einer inhaltlichen Positionsbestimmung ganz enthielt.

Ruth Wedgwood, die internationales Recht an der Yale-Universität lehrt, erinnerte daran, daß die Vereinigten Staaten nicht prinzipiell gegen einen ständigen Internationalen Strafgerichtshof (ICC) waren. Daß sie bei der unter hohem Zeitdruck erfolgten Verabschiedung des Rom-Statuts schließlich gegen die vorgelegte Fassung hätten stimmen müssen, weil keinerlei Bereitschaft existiert habe, grundlegende Bedenken auszuräumen, habe den amerikanischen Abgesandten selbst fast das Herz gebrochen. Als wichtigstes Beispiel für diese Bedenken erwähnte Frau Wedgwood die schwache Position, die das Statut dem Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen einräumt. Damit unterliegt der ICC nur einer vergleichsweise schwachen politischen Kontrolle, was für die Vereinigten Staaten vor allem deswegen nicht hinzunehmen sei, weil die Straftatbestände des Rom-Statuts unbestimmt formuliert und deswegen weit auslegungsfähig seien.

Wenn aber ein internationales Richterkonsortium darüber entscheiden kann, wann beispielsweise die Zerstörung ziviler Einrichtungen in keinem Verhältnis mehr zum militärischen Vorteil steht oder wann Zerstörung feindlichen Eigentums zwingend geboten ist, geraten amerikanische Militärangehörige nach Auffassung von Frau Wedgwood in eine nicht mehr akzeptable Lage. Der Pilot, der im Rahmen seines Kampfauftrags eine auch zivil genutzte Brücke bombardiert, muß sich nach Meinung der Juristin darauf verlassen können, daß er deswegen nicht später vor ein Gericht gestellt wird. "Es ist für uns oft schon schwer genug, die militärischen Aktionen, die wir für legal halten, mit unseren Nato-Partnern abzustimmen. Wir können nicht zulassen, daß Juristen, die von militärischen Erfordernissen keine Ahnung haben, als Experten letzter Instanz hier Urteile fällen."

Die Replik von Kai Ambos vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, der darauf hinwies, daß auch im nationalen Strafrecht Normen interpretationsfähig seien und überdies das Rom-Statut angeklagten Soldaten wichtige Rechtfertigungsmöglichkeiten wie den militärischen Notstand zur Verfügung stelle, ließ ein Dilemma der Diskussion deutlich werden. Beide Seiten redeten einander vorbei, ohne einander die guten Absichten zu bestreiten. Während Ambos in der Rolle des paragraphengewandten Juristen auftrat, der Recht als Waffe für eine bessere Welt einsetzen will, profilierte sich Frau Wegdwood als Interessenvertreterin des amerikanischen Militärs, das mit humanitären Interventionen dem Bösen auf der Welt den Kampf ansagt und das jetzt die Gefahr sieht, vom ICC am effizienten Einsatz seiner Waffen zur Erreichung dieses guten Zweckes gehindert zu werden.

Ambos, für den bei allen Differenzen im Detail das internationale Strafrecht nichts grundsätzlich anderes ist als das Strafrecht auf nationaler Ebene, hatte am Sonntag rechtssystematisch die besseren Argumente auf seiner Seite. Und auch mit seinem Hinweis auf die starke Rolle der Vereinigten Staaten bei der Etablierung des Ad-hoc-Kriegsverbrechertribunals für das frühere Jugoslawien konnte er punkten, die Reaktionen des Publikums machten es deutlich. Wenn die Vereinigten Staaten es für gut befanden, daß sich kroatische und serbische Militärs für Kriegsverbrechen verantworten müssen, warum sollten sie ablehnen, daß sich künftig gegebenenfalls auch amerikanische Soldaten vor einer internationalen Instanz zur Verantwortung ziehen lassen müssen?

Ruth Wedgwood, die auch schon an der Naval War Academy gelehrt hat, entgegnete auf diesen Einwand nicht direkt, denn ihre Überlegungen hatten einen ganz anderen Ansatzpunkt. Sie wollte den Primat der Politik in den internationalen Beziehungen akzentuieren. Das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag, das von einer politischen Institution, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, als Zwangsmaßnahme zur Bewältigung eines konkreten Geschehens installiert wurde, zieht diesen Primat nicht in Zweifel. Der ICC, der auf eigene Initiative hin tätig werden und der, dem Ideal des unabhängigen Gerichts gemäß, von politischen Instanzen nur sehr begrenzt gesteuert werden kann, bringt dagegen für die internationalen Beziehungen aus Sicht der Vereinigten Staaten ein beträchtliches Störpotential mit sich.

Daß die Vereinigten Staaten der Einrichtung des ICC mit größerer Besorgnis begegnen als ihre europäischen Nato-Partner, begründete Ruth Wedgwood damit, daß die Gefahr einer Anklage für amerikanische Militärangehörige weitaus größer sei als für die europäischen Soldaten. Letztere würden nur im Rahmen von Friedensmissionen eingesetzt. Heikle Aktionen, zumal der Luftkrieg, der diese Missionen oft erst möglich mache, seien heute und bis auf weiteres ausschließlich Sache der Vereinigten Staaten, die allein über die nötigen Kapazitäten verfügten.Die Differenzen wurden auf dem Goethe-Forum klar umrissen. Wie sie vermittelt werden könnten, blieb unklar.

Eine Teilnehmerin aus dem Publikum warnte davor, daß dem ICC ohne die Unterstützung der Vereinigten Staaten ein ähnliches Schicksal drohen könnte wie dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg, der ebenfalls ohne amerikanische Unterstützung arbeitet und derzeit wieder ohne einen Fall dasteht, den er verhandeln könnte. Bruno Simma, der an der Universität München Völkerrecht lehrt und sich auf dieser Tagung sehr zurückhielt, sah dagegen zumindest eine Chance, daß der ICC, wenn er seine ersten Fälle sorgfältig und behutsam abarbeitet, auch die Vereinigten Staaten überzeugen könnte, daß ihre Bedenken unbegründet sind.Was man dem Strafgerichtshof wünschen soll, eine ruhige Rolle am Rande des Geschehens oder eine aktiven Part, möglicherweise dann auch mit Unterstützung der Vereinigten Staaten, bleibt auch nach dieser Debatte unklar.

Weiterführende Links

    Ruth Wedgwood | http://www.law.yale.edu/outside/html/faculty/rgw3/profile.htm
    Kai Ambos | http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/straf/projekte/einzel/ambos.html
    Bruno Simma | http://www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/ls/simma/

 

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