Menschenrechte in der Bundesrepublik

23.03.2004 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Internationales Recht

Deutschland stellt seinen 5. Staatenbericht vor

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.03.2004, Nr. 70 / Seite 40: Der Internationale Pakt für bürgerliche und politische Menschenrechte verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten regelmäsig Bericht über die Lage der Menschenrechte zu erstatten. Dieses Jahr war Deutschland wieder dran.

Der fünfte Staatenbericht, den die Bundesrepublik Deutschland in der vergangenen Woche beim Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen turnusmäßig vorgestellt hat, liest sich wie eine einzige rot-grüne Erfolgsgeschichte. Was hat sich seit der Vorlage des vierten Staatenberichts 1997 nicht alles getan: Der Bundestag hat einen Menschenrechtsausschuß, eine Menschenrechtsbeauftragte tourt durch die Welt, und in der Hauptstadt analysiert das neu geschaffene Institut für Menschenrechte die Lage. Erfolge im Kampf gegen Rechtsextremismus wurden präsentiert, und stolz konnte man auf die umfassende Menschenrechtserziehung in Polizei, Bundeswehr und bei der Jugend verweisen, die nach entsprechenden Beanstandungen vor sieben Jahren mittlerweile etabliert ist.

Die achtzehn Mitglieder des zum achtzigstenmal tagenden Menschenrechtsausschusses hatten bei der Vorstellung des Berichts dennoch viele Fragen. Bei der Vorbereitung der Sitzung dieses Gremiums, dessen Zusammensetzung und Aufgaben im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 festgelegt sind, hatten deutsche Nichtregierungsorganisationen ein weniger erfreuliches Bild der Lage gezeichnet. Ein wichtiger Diskussionspunkt neben dem Umgang von Polizei und Verwaltungsgerichten mit Flüchtlingen und dem Schutz der durch den Großen Lauschangriff gefährdeten Privatsphäre war diesmal der Bereich der Antidiskriminierungspolitik.

Die Bundesregierung hat in ihrem Länderbericht ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz angekündigt, dessen Ziel es sei, "deutliche Zeichen gegen Diskriminierungen aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft auch im zivilrechtlichen Rechtsverkehr zu setzen". Dazu soll neben Instrumenten wie der Beweislastumkehr auch die Einführung einer zivilrechtlichen Verbandsklage dienen. Außerdem soll das geplante Gesetz Schadenersatzklagen ermöglichen. Diese Antidiskriminierungsregelung würde, wie die Bundesregierung unterstrich, die europäische "Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft" umsetzen. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte verlangt in seinem Artikel 26 aber mehr. Dort wird ausdrücklich "jede Diskriminierung" verboten und verlangt, daß die Vertragsstaaten dagegen "gleichen und wirksamen Schutz gewähren". Deswegen wird mit Blick auf das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland diskutiert, ob es nicht auch Alte, Behinderte und Homosexuelle schützen müßte.

Bislang hatte Deutschland auf internationaler Ebene allerdings eine andere Lösung für dieses Problem parat: Bei der Unterzeichnung des Zusatzabkommens zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte, das Individuen ermöglicht, Beschwerden wegen Verletzungen grundlegender Rechte beim Menschenrechtsausschuß einzulegen, brachte es einen Vorbehalt an. Verstöße gegen die Antidiskriminierungsvorschrift können deswegen von deutschen Staatsbürgern nur in begrenztem Umfang beim Menschenrechtsausschuß vorgetragen werden. So wird verhindert, daß dieses internationale Gremium Verhaltensweisen als Diskriminierung rügt, die hierzulande legal sind und an deren Verhinderung durch ein Gesetz wichtige Interessenverbände kein Interesse haben. Ein weiterreichender Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ist in der Bundesrepublik deswegen auch in der letzten Legislaturperiode gescheitert.

Nach der Anhörung in New York, die auch Themen am Rande des Diskriminierungsverbots, wie Gewalt gegen alte Menschen im Heim oder die rechtliche Situation von Transsexuellen, gestreift hat, wird der Ausschuß nun schriftliche Schlußfolgerungen formulieren. Er wird Defizite der Menschenrechtssituation in Deutschland benennen und die Bundesregierung auffordern, hier bis zum Termin des nächsten Länderberichts Abhilfe zu schaffen.



Anfang April wird der Menschenrechtsauschuß seine Stellungnahme zur Anhörung vorlegen. Darüber dann mehr auf dieser Seite.

Weiterführende Links

    Die Seite des Menschenrechtsausschusses | http://www.unhchr.ch/html/menu2/6/hrc.htm
    Amnesty international zu Menschenrechten in Deutschland | http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/AlleDok/57B2A154F469EEC8C1256E1A00399A5E?Open
    Eine Seite über Menschenrechtsverletzungen in Heimen | http://www.verhungern-im-heim.de/
    Die Seite für ein zivilrechtliches Anti-Diskriminierungsgesetz | http://www.netzwerk-artikel-3.de/wsite/zag.php

 

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