Wie wird die die neue Menschenrechts-Konvention die Lage von Menschen mit Behinderungen verändern?

05.04.2008 | AutorIn:  Dr. Oliver Tolmein | Internationales Recht

Deutschland hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschrieben. Was hilft das den Betroffenen?

Vortrag vor Menschen mit und ohne Behinderungen in Bethel am 5. April 2008

Was regelt das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt Anlaß zu Hoffnungen, insbesondere im Bereich der Bildung und für die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen - aber wenn soich niemand entschieden für das Übereinkommen einsetzt, bleibt es ein Berg leerer Worthülsen.

Es war einmal…. So fangen Märchen an. Es war einmal…. Ein Land, in dem Menschen lebten, die keine Schule besuchen durften. So könnte ich heute eine Geschichte anfangen. Denn früher gab es in Deutschland keine Schulen für Menschen mit Behinderungen.

Heute gibt es Schulen für Menschen mit Behinderungen. Heute gibt es sogar sehr viele Schulen für Menschen mit Behinderungen. Aber: Ich kenne eine Familie in einer kleinen Stadt. Diese Familie hat eine Tochter, die acht Jahre alt ist. Dieses Kind ist blind. Nennen wir sie Susanne. Susanne braucht jemanden, die ihr im Unterricht vorliest. Die ihr vorliest, was an der Tafel steht. Die ihr vorliest, was in den Arbeitsblättern steht, die die Lehrerin verteilt. Susanne braucht auch zu Hause jemanden, der ihr vorliest. Das können nicht die Eltern erledigen. Denn die Eltern arbeiten. Und sie haben noch zwei Kinder, die in die Schule gehen. Das Sozialamt sagt: Für jemanden, der vorliest sind wir nicht zuständig. Die Schulbehörde sagt: Susanne kann in die Blindenschule gehen. Die Blindenschule liegt 20 Kilometer weit weg. In der Blindenschule kennt Susanne niemanden. Die Eltern sind zu einem Anwalt gegangen. Der Anwalt ist zu Gericht gegangen. Susanne geht in die Schule. Und jetzt wird ihr in der Hälfte der Stunden etwas vorgelesen. Mehr nicht. Das ist schwierig für Susanne. Es ist auch schwierig für die Lehrerin. Und es ist schwierig für die Eltern.

Ich kenne auch einen Jungen. Der Junge heißt Karl. Karl kann nicht gut lernen. Karl soll in eine Sonderschule sagt die Schulbehörde. Karl soll weiter mit seinen Freunden in eine Schule, sagen die Eltern. Jetzt gehen die Eltern erstmal vor Gericht.

Und ich kenn Hermann. Hermann geht auf ein Gymnasium. Er ist klug. Aber er hat große Schwierigkeiten. Hermann hört nicht. Er spricht schlecht. Er kann sehr gut Deutsche Gebärdensprache. Aber es gibt in ganz Deutschland keine Schule, an der er in Deutscher Gebärdensprache unterrichtet werden könnte. Auch an Schulen für Gehörlose unterrichten nur wenige Lehrer in Deutscher Gebärdensprache. Die meisten können nur deutlich sprechen. Also geht Hermann auf eine normale Schule. Da spricht auch niemand Deutsche Gebärdensprache. Aber er kennt die anderen Jugendlichen schon lange. Und zwei Mitschüler haben schon etwas DGS gelernt. Sie helfen ihm manchmal. Manchmal kommt auch eine Dolmetscherin.

Es war einmal … wird man später einmal sagen. Es war einmal eine Zeit, da hatten Behinderte viele Schulen, aber nicht die Schulen, die sie wollten. Nicht die Schulen, die sie brauchten. Nicht die Schulen mit der Unterstützung, die sie brauchten. Später – das ist die Zeit, in der das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten ist. In dem Übereinkommen gib es nämlich den Artikel 24. Artikel 24 garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf Bildung- ich kann heute in meiner Rede nicht alles erklären und berichten, was im Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen steht. Deswegen wähle ich ein paar Vorschriften aus.

Eine davon ist Artikel 24.

Artikel 24 verlangt ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen. Noch besser wäre, hier stünde ein "inklusives Bildungssystem", wie im englischen Original des Übereinkommens. Aber auch "integrativ" ist mehr als die meisten Menschen mit Behinderungen heute erleben. Artikel 24 verlangt, dass auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu lebenslangem Lernen haben. Lebenslanges Lernen: Das heißt auch Lernen, wenn man nicht mehr in die Schule muss. Englisch lernen mit 40 Jahren. Oder Rechnen mit 30 Jahren. Oder man lernt, wie man in sInternet kommt. Oder wie man kochen kann. Auch Kartenlesen oder Sterne benennen und entdecken - alles kann man noch lernen, wenn die Schule längst vorbei ist. In Artikel 24 heißt es auch, dass die Staaten sicherstellen: „Dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.“ Das heißt die behinderten Menschen entscheiden, wie sie lernen wollen. Das heißt, es wird Schulen geben, in denen Deutsche Gebärdensprache Unterrichtssprache ist. Es wird auch Schule geben, in denen ein gehörloses Kind mit hörenden Kindern unterrichtet wird. Dann hilft ihm ein Gebärdensprachdolmetscherin. Es heißt, ein blindes Kind bekommt jemanden, der ihm vorliest. Und es heißt: jemand, der schlecht lernen kann, bekommt einen Assistenten. Der Assistent kann dann Probleme besprechen.

Das klingt gut. Aber es ist nicht einfach. Und es braucht Zeit. Es kommt auch nicht von allein. Viele Menschen müssen sagen: Wir wollen, dass das, was im Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen steht, auch tatsächlich passiert. Und das müssen sie oft sagen. Sie müssen es an ihre Politikerinnen und Politiker schreiben. Denn auch wenn das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Menschenrechte von Behinderten in Kraft tritt, ist es noch kein deutsches Gesetz. Es ist internationales Recht. Ein Land muss sich zwar an internationales Recht halten. Aber einzelne Menschen in dem Land können nicht einfach zu einer Schule oder zu einem Amt gehen und sagen: Ich möchte hier zur Schule gehen. Ich habe ein Recht auf einen Platz in dieser normalen Schule, in die auch meine Freundinnen und Freunde gehen. Ich habe dieses Recht, weil es im Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen steht. Ich habe dieses Recht, und wenn ihr es mir nicht gebt, gehe ich zu einem Gericht.

Rechte, die in einem Übereinkommen der Vereinten Nationen stehen, müssen auch noch in einem deutschen Gesetz stehen. Das Gesetz, in dem steht wer auf welche Schule gehen darf ist das Schulgesetz. In so einem Schulgesetz müsste stehen: auch Menschen mi Behinderungen dürfen sich aussuchen, auf welche Schule sie gehen wollen. Und sie dürfen selbst entscheiden, wie man ihnen hilft. Sie dürfen zum Beispiel auch entscheiden, ob sie in Gebärdensprache kommunizieren. Sie dürfen auch verlangen, dass Sie einen Assistenten bekommen, der in Leichter Sprache mit ihnen spricht. Aber wenn das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen in kraft getreten ist, ist

Jahre sagen, was es dafür getan hat, dass auch Behinderte Menschen in normalen Schulen guten Unterricht bekommen können. Außerdem können sich Menschen mit Behinderten bei den Vereinten Nationen beschweren, wenn sich Deutschland nicht an das hält, was es in dem Menschenrechtsübereinkommen versprochen hat. Und wenn sich jemand beschwert, muss Deutschland sagen, ob das wahr ist. Und wenn es wahr ist, sagen die Vereinten Nationen, dass Deutschland das ändern muss. Das gilt auch für andere Länder.

In dem Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen geht es aber nicht nur um Schule. Es geht darin um technische Hilfen und Assistenzleistungen, die Menschen mit Behinderungen brauchen. Es geht darin um Gleichbehandlung und das Verbot von Benachteiligung. Es geht um die besondere Situation von behinderten Frauen und von behinderten Kindern. Es geht darum, dass Regierungen den Menschen mitteilen sollen, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte haben, dass sie ganz normale Menschen sind, mit denen man reden, spielen, arbeiten und lachen kann. Es geht auch darum, dass Häuser und Behörden und Schwimmbäder und Schulen und Theater oder Kinos zugänglich sind: Sie müssen Rampen und Aufzüge haben, die Schilder müssen in einfacher Sprache sein, Texte muss es auch in Brailleschrift geben. Ganz wichtig ist, dass das Übereinkommen Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen verbietet. Alle haben ein Recht auf Leben. Sie haben das Recht zu reisen. Sie haben das Recht so zu leben, wie sie wünschen. Sie haben ein Recht auf Gesundheitsversorgung – und zwar einer Gesundheitsversorgung, die so gut ist wie die von anderen Menschen. Sie haben das Recht auf eine Gesundheitsversorgung, die aber auch ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt. Dass Menschen mit Behinderungen keinen Anspruch auf Organtransplantationen haben oder dass sie im Krankenhaus ihre eigenen Assistenten nicht mitnehmen dürfen oder nicht bezahlt bekommen, passt nicht zur UN-Konvention. Menschen mit Behinderungen sollen auch ein Recht auf Arbeit haben, auf eine Arbeit, die so bezahlt wird, dass sie davon leben können. Und sie sollen die Möglichkeit haben sich politisch zu betätigen. Und kulturell, Ihre eigene Kultur soll gefördert und unterstützt werden, es sol Fernsehsendungen für sie geben: Wann kommt die erste politische Talkshow in leichter Sprache? (Und leichte Sprache ist etwas ganz anderes, als blöde Inhalte.) Tatort-Krimis gibt es heute schon mit Bildbeschreibungstexten für Blinde, aber wenn die Bundeskanzlerin in eine Talksendung geht, gibt es keine Übersetzung in Gebärdensprache und es gibt keine Nachrichten, die alle Menschen gut verstehen können.

Ein ganz wichtiger Artikel in dem Übereinkommen ist Artikel 19. In Artikel 19 steht: Menschen mit Behinderungen haben das Recht zu entscheiden, wo sie leben wollen. Sie dürfen auch entscheiden mit wem sie leben wollen und wie sie leben wollen. Sie müssen nicht in besonderen Wohnformen leben. Wohnformen: Das ist zum Beispiel ein Heim. Oder das ist betreutes Wohnen. Oder eine Wohngruppe.

Menschen mit Behinderungen haben also das Recht zu sagen: Ich möchte alleine leben. Ich möchte meine eigene Wohnung haben. Ich möchte meine eigene Wohnung haben, obwohl ich Assistenz benötige. Auch wenn jemand nicht alleine einkaufen kann oder nicht alleine kochen kann, darf also niemand sagen: Du darfst nicht alleine wohnen. Sondern: Das Amt muss fragen: Was brauchst du für Unterstützung, damit du alleine wohnen kannst? Und die Gemeinde oder die Stadt muss dafür sorgen, dass es Assistenten gibt oder Unterstützungsdienste in der Nähe, die helfen, dass man alleine wohnen kann.

Das ist heute nicht so. Im Sozialgesetzbuch 12 steht in einem Paragrafen – ein Paragraf ist ein Abschnitt eines Gesetzes – dass Menschen sich nicht immer aussuchen können, wo sie leben wollen. Dort steht: Wenn die Pflege in einem Heim billiger ist als zu Hause, muss der Mensch in einem Heim leben, wenn es ihm zumutbar ist. Aber was ist „zumutbar“? Ich kenne einen jungen Mann, nennen wir ihn Christoph, der einen schweren Unfall hatte. Seitdem sitzt er im Rollstuhl und kann nur noch den Kopf bewegen. Er braucht zwei Assistenten, die ihm den ganzen Tag über helfen. Zu teuer fand das Sozialamt. Er sollte ins Heim. Christoph hat gesagt: Ich will nicht ins Heim. Da kann ich nicht mehr viel machen, weil ich zu wenig Hilfe bekomme. Das ist nicht zumutbar. Das Sozialamt hat gesagt: Eine Stunde am Tag nach draußen reicht. Das ist zumutbar. Christoph hat sich dann eine Ausbildungsstelle gesucht. Und er hat mit viel Glück eine gefunden. Die Ausbildung könnte er nicht machen, wenn er im Heim wäre. Also hat das Sozialamt gesagt:Na gut, solange die Ausbildung läuft, kannst du weiter in deiner Wohnung leben. Jetzt dauert die Ausbildung noch ein Jahr. Dann muss Christoph sich wahrscheinlich wieder mit dem Sozialamt streiten.

Wenn es das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt, kann er sagen: Dieses Gesetz widerspricht den Menschenrechten von Behinderten. Ihr dürft es nicht anwenden. Dann sind seine Chancen viel besser, dass er nicht ins Heim muss.

Natürlich heißt Artikel 19 aber nicht, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr in Wohngruppen oder im Heim leben dürfen. Sie dürfen sich das aussuchen. Sie haben ein Recht zu wählen. Darauf kommt es an. Und richtig wählen kann man nur, wenn es verschiedene Angebote gibt, die alle funktionieren. Das kostet Geld. Assistenten kosten Geld. Es kostet Geld, Gebäude umzubauen. Es kostet auch Geld, Schulen so einzurichten, dass sie für alle Menschen mit Behinderungen geeignet sind. Deswegen wird es sicher auch weiterhin schwierig sein, alles zu bekommen, was man möchte. Aber es ist auch wichtig zu wissen, was man eigentlich für Rechte hat. Dann kann man auch besser darüber reden, wie man das planen und durchführen und bezahlen soll. Wenn es aber immer heißt: Das steht dir gar nicht zu, ist es viel schwieriger solche Gespräche zu führen. Das ist mit das Beste an dem neuen Übereinkommen: Es sagt, dass Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen ihres Lebens Anspruch darauf haben, dass sie mitbestimmen können. Es geht um ihr Leben, deswegen darf nicht ohne sie gesprochen, nicht ohne sie überlegt und vor allem nicht ohne sie entschieden werden. „Nicht über uns ohne uns“ hieß der Slogan der Behindertenbewegung zum EU-Jahr der Behinderten 2003. Nicht über uns reden, nicht über uns entscheiden – ohne uns zu fragen, ohne uns entscheiden zu lassen. Das könnte auch als Slogan des neuen Menschenrechtsübereinkommens gelten: Im Zentrum stehen die betroffenen Menschen mit Behinderung. Ihre Stellung wird durch die Konvention gestärkt. Ohne sie geht es nicht. Ohne sie / ohne uns – aber wer sind „Menschen mit Behinderungen“? Die gehörlose Rechtsanwältin, ein lernbehinderter Mitarbeiter in einer Werkstatt für Behinderte, die blinde Schülerin Susanne und ein schwer mehrfach behinderter 50jähriger Mensch – was haben sie gemeinsam? Und noch mehr: Die Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen gilt nicht nur im reichen Europa, sondern in der ganzen Welt. Was verbindet einen deutschen Rollstuhlfahrer mit einer Frau aus dem Irak, die beide Augen, das Gehör und ihre Beine bei einem Selbstmordanschlag verloren hat? Menschen mit Behinderung sagen: Wir wollen, dass Verschiedenheit anerkannt wird. Alle Menschen haben gleiche Rechte. Aber nicht alle Menschen sind gleich. Nicht alle Menschen wollen gleich sein. Menschen sind – jede und jeder für sich – besonders, einzigartig. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Sie haben verschiedene Wünsche und verschiedene Hoffnungen. Alle Menschen mit Behinderungen, die ich kennengelernt habe, hatten allerdings auch etwas Gemeinsames: Sie fühlten, dass sie anders behandelt werden, weil sie behinderte sind. Sie wollten aber als Gleiche handeln dürfen und behandelt werden.

Ich sollte heute darüber reden: Wie wird die UN-Konvention die Lage von Menschen mit Behinderungen verändern? Die einfache Antwort lautet: Ich weiß es nicht. Die schwierige Antwort lautet: Wir werden es sehen. Hören. Fühlen. Wir werden es selbst entscheiden müssen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen, an dem auch viele Menschen mit Behinderungen selbst mitgearbeitet haben, ist ein großer Baukasten. Ein sehr großer Baukasten mit Bauklötzen in vielen Formen und Farben. Es können auch noch Bauklötze nachbestellt und selbst gemacht werden.

Nur: Einen Bauplan gibt es nicht. Das eröffnet viele Möglichkeiten. Aber nicht alle. Auch mit Bauklötzen kann man nicht alles machen. Auf der Spitze kann man nicht bauen. Überhänge gegen nicht. Einen Ball bekommt auch nicht hin. Bestimmte Regeln müssen beachtet werden. Es gilt das Gesetz der Schwerkraft. Man muss hohe Türme breit genug anlegen. Und vor allem braucht man Geduld. Je größer und prachtvoller das Bauwerk ausfallen soll, das man bauen möchte. Je mehr Menschen daran beteiligt werden sollen. Je verwegener die Ideen sind: Desto mehr Geduld braucht man. Wenn man nicht mehr mag, kann man den Baukasten auch in die Ecke stellen und verstauben lassen. So passiert es auch mit mancher Konvention der Vereinten Nationen: Wenn sich niemand um sie kümmert, wenn niemand immer neue anfängt zu bauen, etwas zu versuchen, weiter zu machen, noch etwas zu verbessern verstaubt sie, bleibt sie ein Haufen gedruckten Papiers. Ein Berg von Worten.

Zurück zu meiner Frage: Wie wird die UN-Konvention die Lage von Menschen mit Behinderungen verändern? Die Frage muss anders lauten: Wie können Menschen mit Behinderungen ihre Lage mithilfe des Übereinkommens der Vereinten Nationen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen verändern? Selbst verändern! Diese Frage kann ich nicht beantworten – und schon gar nicht allein. Als Rechtsanwalt und Schreiber, der nichtbehindert ist, der aber mit vielen Menschen mit Behinderungen befreundet ist, kann ich nur meine Unterstützung anbieten: Wenn Sie sich daran machen, den Baukasten zu nutzen assistiere ich gern dabei...!

 

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