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Oliver Tolmein

Das soll der Staat nicht trennen

Bundesverfassungsgericht entscheidet: Keine Scheidungspflicht für Anerkennung des neuen Geschlechts

F.A.Z. 13. August 2008
Das Bundesverfassungsgericht hat eine weitere Vorschrift des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt: Damit der individuelle Lebensentwurf des verheirateten Paares die gesellschaftliche Konvention nicht irritiert, erlaubte Paragraph 8 TSG den Gerichten bislang die Feststellung des neuen Geschlechts nur, wenn der oder die Antragstellende aktuell nicht verheiratet ist. Jetzt hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass die durch diese Bestimmung für verheiratete Transsexuelle geschaffene Zwangslage - sich entweder für ihr neues Geschlecht oder für die vor Zeiten geschlossene Ehe zu entscheiden - eine schwere, nicht gerechtfertigte Grundrechtsverletzung darstellt. Diese Entscheidung der Karlsruher betrifft direkt nur eine kleine Gruppe von Menschen, hat aber Auswirkungen auf das rechtliche Verständnis von Ehe überhaupt.

Den ganzen Text des Artikels können Sie im Online-Angebot der F.A.Z. nachlesen: Das soll der Staat nicht scheiden

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